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Noordstroeërweg 1-5
1777 NG Hippolytushoef
Tel. : 0227-511423
www.inonshuys.nl
info@inonshuys.nl
Die allgemeinen Bestimmungen gelten für den gesamten Erholungspark (einschließlich der Verkaufsflächen), das Hotel West Inn, den Campingplatz und die Mietobjekte in Italien.
1. Der Eigentümer eines Chalets muss mindestens 18 Jahre alt sein, es ist nicht erlaubt, sich unter der Adresse des Freizeitparks anzumelden und der Eigentümer (1 Familie) darf nicht mehr als 2 Chalets/Häuser im Freizeitpark besitzen. Die Unterkünfte sind nur für Erholungszwecke bestimmt, eine dauerhafte Nutzung ist nicht gestattet. Ausgangspunkt ist, dass ein Urlauber an einem anderen Ort einen vollständigen und unabhängigen Wohnsitz hat und diesen als Hauptwohnsitz nutzt. 1 Chalet, 1 Schuppen, 1 Auto sind maximal auf einem Grundstück erlaubt.
2. Maximal 1 Chalet, 1 Schuppen, 1 Auto sind auf einem Grundstück erlaubt.
3. Wer einen Dauer- oder Saisonplatz belegt, verpflichtet sich, Abwasser, Wasser und Strom anzuschließen.
4. Das Abstellen von Bootsanhängern, Anhängern, Wohnwagen, Faltanhängern auf den Parkplätzen und/oder Wegen ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, Autos, Motorräder, Boote, Anhänger usw. zu reparieren, zu lackieren, zu entrosten und zu renovieren.
5. Es ist nicht erlaubt, auf dem Gelände Löcher zu graben oder Gegenstände (tief) in den Boden zu stecken, weil dort Kabel und Rohre verlaufen. Es ist verboten, Installationen zu berühren, die Ihnen nicht gehören: Strom, Wasser, Kanalisation, usw.
6. Nur das Auto des Pächters der Parzelle ist auf dem Gelände erlaubt. Es wird erwartet, dass Sie Ihr Auto innerhalb der Grundstücksgrenzen parken, nicht auf Wegen und im Gras. Wir bitten Sie, die Benutzung des Autos auf ein Minimum zu beschränken und nur im Schritttempo zu fahren. Wenn Sie sich nicht an die Geschwindigkeit halten, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Zugang mit dem Auto zu verweigern. Die Wertmarke, mit der die Schranke aktiviert wird, ist streng persönlich und darf nicht an andere weitergegeben werden. Bei missbräuchlicher Verwendung wird die Zufahrt mit dem Auto verweigert. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie keine Autos von Besuchern auf das Gelände lassen.
7. Sie dürfen keine Schieß- oder Stichwaffen in Ihrem Besitz haben. Oben-ohne- oder Nacktrekreation ist nicht erlaubt. Das Anbieten von Gegenständen zum Verkauf, zur Sammlung oder Verlosung ist nicht erlaubt.
8. Es ist nicht erlaubt, an Sonntagen oder in der Hochsaison zu schreinern, zu bohren, zu sägen, übermäßig zu brechen, zu hacken oder in irgendeiner Weise umzugestalten. Es ist nicht erlaubt, übermäßigen Lärm oder Musik zwischen 23:00 und 07:30 zu machen.
9. Der Erholungspark bietet eine gute Möglichkeit, Abfälle getrennt abzugeben. Im Zusammenhang mit der Geruchsbelästigung sollten Sie Ihre Abfälle in zugebundenen Tüten in die Müllcontainer geben und den Container dann verschließen. Für Papier und Glas stehen separate Container zur Verfügung, bitte nutzen Sie diese. Grünabfälle können Sie im Wald hinter der Rezeption entsorgen. Nur Grünabfälle! Bitte entsorgen Sie keine Grünabfälle am Waldrand. Bitte werfen Sie Fischabfälle oder Muscheln ins Meer.
10. Es ist nicht erlaubt, Sperrmüll, Holz, Steine, Kühlschränke, Waschmaschinen, Gartenmöbel, chemische Abfälle usw. in oder bei den Containern abzuladen. Diese müssen Sie zu einer Mülldeponie bringen, z. B. in Medemblik, wo Sie Ihren Müll kostenlos abgeben können. Unsere Container sind nur für Müll, Papier und Glas. An den Containern befindet sich eine Kamera. Wenn wir sehen, dass Sie Sperrmüll entsorgen, wird der Sperrmüll an Sie zurückgeschickt und wir berechnen Ihnen 100,00 € dafür.
11. Sie müssen den Rasen mähen und die Hecken schneiden oder dies von einem unserer Mitarbeiter gegen Bezahlung erledigen lassen. Sie müssen die Bäume auf unserem Gelände in Ruhe lassen; wir beschneiden sie selbst. An der Baumgrenze um den Erholungspark dürfen Sie nichts tun. Falls erforderlich, werden wir sie selbst beschneiden und pflegen. Wenn Sie sie trotzdem anfassen, stellen wir Ihnen die Kosten für die Reparatur in Rechnung.
12. Jeder, der eine Parzelle mietet, verpflichtet sich, die Parzelle (im weitesten Sinne des Wortes) sauber zu halten und sie nicht zu einem Lagerplatz zu machen.
13. Besucher des Erholungsparks, die nicht über Nacht bleiben, müssen sich nicht im Park melden, sind aber für ihren Besuch verantwortlich. Das Parken von Besucherautos ist im Park nicht erlaubt. Wenn Ihre Gäste über Nacht bleiben, müssen sie sich an der Rezeption anmelden. Die Kosten betragen 2,80 € pro Person und Nacht (1,55 € Kurtaxe und 1,30 € Parkgebühr).
14. Es ist nicht gestattet, Ihre Unterkunft ohne Genehmigung des Erholungsparks zu vermieten. Es ist nicht gestattet, eine Unterkunft an „Arbeitsmigranten“ zu vermieten. Die Vermietung für weniger als 1 Monat ist nicht gestattet. Sollten Sie vom Erholungspark die Erlaubnis erhalten, Ihre Unterkunft für einen längeren Zeitraum an Dritte zu vermieten, müssen Sie vor der Ankunft des Gastes ein Übernachtungsregister vorlegen oder per Post schicken. Wird die Unterkunft vermietet, betragen die Kosten 25,00 € pro Unterkunft und Monat. Die Mieter müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen und einhalten. Sollte der Erholungspark durch den Mieter belästigt werden, wird der Zugang zum Erholungspark verweigert.
15. Vermietungen, die kürzer als 1 Monat sind, sind nur über den Erholungspark möglich. Der Erholungspark vermietet nicht alle Häuser und Chalets. Chalets, die älter als 3 Jahre sind, deren Wartung überfällig ist oder die keine Zentralheizung haben, können nicht über den Freizeitpark vermietet werden. Für die Vermietung durch den Park fallen Kosten an, die beim Freizeitpark erfragt werden können.
16. Die Kosten für die Verstopfung der Abflüsse am Wohnwagen bis zum Hauptabwasserkanal gehen zu Lasten des Urlaubers. Die Kosten für Schäden an den Wasser-, Gas- und/oder Stromleitungen sind ebenfalls vom Urlauber zu tragen. Die zu berechnenden Kosten betragen € 35,00 pro Stunde exkl. MwSt. und des verwendeten Materials.
17. Es kann gelegentlich vorkommen, dass Sie zu viel Strom verbrauchen und dadurch die Stromversorgung ausfällt. Achten Sie darauf, was Sie in der Steckdose haben, bevor Sie ein Gerät benutzen, und verwenden Sie keine elektrischen Heizgeräte. Der Grund dafür ist, dass Sie nur eine begrenzte Amperezahl haben und nicht alles gleichzeitig eingeschaltet sein kann. Bei übermäßigen Stromausfällen werden Ihnen Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung Ihres Wohnwagens/Chalets in Rechnung gestellt. Sollte der Strom wegen Ihnen zwischen 7.30 und 23.00 Uhr ausfallen, können Sie uns anrufen und wir werden den Strom wieder einschalten. Zwischen 23.00 Uhr und vor 7.30 Uhr schalten wir den Strom nicht ein. Wenn Sie den Kühlschrank/Gefrierschrank geschlossen halten, wird er am Morgen noch gut gekühlt sein.
18. Es sind maximal 2 Hunde erlaubt. Haustiere müssen an der Leine geführt werden. Ihr(e) Haustier(e) sollte(n) keine Belästigung für Ihre Mitbewohner darstellen. Unfälle können passieren, aber bitte räumen Sie hinterher auf. Auf dem Spielplatz sind keine Haustiere erlaubt.
19. Beim Verkauf eines Wohnwagens/Chalets werden 4% für ein Chalet bis € 1.000,00, 3% bis € 20.000,00 und 2% ab € 20.001,00 auf den Verkaufspreis des Wohnwagens/Chalets erhoben. Ein Umtausch ist nicht zulässig. Das Anbringen von Verkaufszetteln am/im Wohnwagen am schwarzen Brett an der Rezeption ist nicht gestattet.
20. Der Verwalter des Erholungsparks hat jederzeit das Recht, den Verkauf des Wohnwagens/Chalets unter Beibehaltung des Stellplatzes zu verhindern, z.B. wenn der Wohnwagen zu alt ist, der Verwalter mit dem neuen Käufer nicht einverstanden ist usw. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, dem Käufer einen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
21. Vom 1. November bis zum 1. April ist das Gelände des Erholungsparks geschlossen. Natürlich können Sie zu Fuß zu Ihrem Chalet kommen, aber nicht mit dem Auto. Wegen Renovierungsarbeiten (schwere/große Elemente) können Sie jederzeit an der Rezeption oder per Telefon um Einlass bitten. Bitte beachten Sie, dass Sie dies rechtzeitig anmelden sollten, da nicht immer jemand anwesend ist. Zu dieser Entscheidung sind wir aufgrund der extremen Nässe der letzten Jahre gekommen. Es wird ständig alles kaputt gemacht und diese Maßnahme hält das Gelände in einem Stück.
22. Die Zahlung der jährlichen Parzellengebühr für den Erholungspark muss vor dem 31. Januar erfolgen. Danach berechnen wir 1 % Zinsen pro Monat zuzüglich einer Verwaltungsgebühr. Wird der volle Mietpreis nicht bis zum 1. Juli des Vertragsjahres bezahlt, wird der Vertrag ohne weitere Ankündigung gekündigt. Der Wohnwagen/das Chalet bleibt in unserem Besitz, bis alle Gebühren bezahlt sind. Wenn die Zahlung vor dem 31. Januar erfolgt, können Sie das Kreditlimit von 100,00 € abziehen. Der Vertrag muss spätestens zwei Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
23. Die Mitarbeiter des Freizeitparks, des Hotels West Inn, der gemieteten Unterkünfte und des Campingplatzes in Italien sind befugt, Personen, die sich nicht an diese Regeln halten oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung auf andere Weise stören oder gestört haben, ohne Rückerstattung der gezahlten (Miet-)Gelder vom Gelände zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern. Die vorstehenden Regeln leiten sich aus den geltenden Recron-Regeln ab und stehen mit diesen in Einklang. Wir werden auch alle Streitigkeiten gemäß den Recron-Bedingungen schlichten.
24. Der Freizeitpark, das Hotel West Inn, die Mietobjekte und der Campingplatz in Italien können nicht für Diebstahl, Verlust und/oder Beschädigung von Gütern und/oder Unfälle und/oder Verletzungen von Personen während oder infolge eines Aufenthalts im Freizeitpark, im Hotel West Inn, in den Mietobjekten und auf dem Campingplatz in Italien haftbar gemacht werden. Es wird auch keine Haftung für den Ausfall oder das Nichtfunktionieren von technischen Anlagen und/oder den Ausfall der Stromversorgung und/oder der Einrichtungen und Anlagen des Freizeitparks, des Hotels West Inn, der Mietobjekte und des Campingplatzes in Italien übernommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnwagen/Chalet, Bau und Umbau auf einem Grundstück im Recreatiepark Wiringherlant.
• Wohnwagen/Chalet: Beim Kauf eines neuen Chalets wird erwartet, dass Sie dies vor dem Kauf mit dem Verwalter besprechen. Die Gesamtoberfläche des Chalets darf 48 m2 und die Höhe 3,30 m nicht überschreiten. Das Chalet darf nicht länger als 10 Meter sein. Hiervon kann nur nach Rücksprache im Einzelfall abgewichen werden. Ein L- oder T-förmiger Anbau ist bei Chalets aus Holz oder dauerhaftem Kunststoff (nicht Aluminium) zulässig. Der Anbau darf nicht breiter sein als das Chalet selbst. Sie müssen dem Verwalter zunächst eine Situationszeichnung vorlegen, die dann in Absprache mit Ihnen geprüft wird. Der Anbau ist nur auf Grundstücken mit einer Fläche von 150 m2 oder mehr erlaubt. Sie dürfen die Farbe Ihres Chalets nicht ohne Rücksprache ändern.
• Schuppen: Die Fläche des Schuppens darf in Kombination mit Ihrem Chalet nicht größer als 48 m2 und nicht höher als 2,5 m sein, eine Markise darf nicht mehr als 1 m vom Schuppen entfernt sein. Der Schuppen muss von anderen Gegenständen getrennt sein, mit Ausnahme einer Kiste. Das Material sollte immer aus Holz oder haltbarem Kunststoff sein, und ein Spitzdach ist obligatorisch.
• Sarg: Der Sarg sollte nicht größer als 3 m3 sein, nicht höher als 1,5 m, nicht tiefer als 1 m und nicht länger als 2 m. Er sollte auch nur aus Holz oder haltbarem Kunststoff hergestellt werden.
• Zaun: Der Zaun des Grundstücks sollte an der Vorderseite nicht höher als 80 cm sein (die natürliche Trennung kann höher sein) und an den Seiten und hinten nicht höher als 1,50 m. Wenn Sie am Rande des Grundstücks stehen, dürfen Sie auf der Rückseite einen Zaun von höchstens 1,80 m Höhe errichten. Es ist verboten, Nadelbäume zu pflanzen, nur einheimische Baumarten sind erlaubt.
• Schüssel: Eine Satellitenschüssel für das Fernsehen ist erlaubt, sofern sie einen Durchmesser von 60 cm nicht überschreitet. Außerdem muss die Schüssel mit ihrer Unterseite in Kontakt mit dem Wohnwagen/Chalet bleiben. Wenn sich auf Ihrem Stellplatz ein COAX-Kabel befindet, sind Sie verpflichtet, dieses über den Freizeitpark zu erwerben.
• Pflasterung: Es ist verboten, Ihr Grundstück zu mehr als 50% zu pflastern, ausgenommen die Oberfläche des Wohnwagens/Chalets. Es ist verboten, Beton zu gießen.
• Sicherheit/Umwelt: Bei der Erneuerung Ihres Chalets/Wohnwagens müssen Sie aus Gründen des Brandschutzes einen Mindestabstand von 3 Metern zu Ihren Nachbarn einhalten. Der Eigentümer eines Chalets/Hauses ist verpflichtet, eine Haftpflicht- und Feuerversicherung abzuschließen, die im Falle eines Brandes die Kosten für die Aufräumarbeiten deckt. Keine Gasflaschen mit einem Gewicht von mehr als 13 kg im oder am Chalet. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie das Verfallsdatum des Gasschlauchs jährlich überprüfen und gegebenenfalls erneuern. Sie müssen eine Auffangwanne mit einem Dach für einen Öltank haben.
Stornierungsbedingungen
Hotelzimmer, Hotelchalets und Zimmer im Kuurhuys:
Der Gast kann bis zu 3 Tage vor der Ankunft kostenlos stornieren. Der Gast zahlt die erste Nacht, wenn er innerhalb von 3 Tagen vor der Ankunft storniert. Wenn der Gast nicht anreist, zahlt er den gesamten Preis.
Villen, Chalets und Zelte:
Wird ein Vertrag storniert, werden folgende Stornogebühren fällig: bei Stornierung mehr als 90 Tage vor dem Anreisetermin: 15% des vereinbarten Preises, bei Stornierung innerhalb von 90 bis 60 Tagen vor dem Anreisetermin: 50% des vereinbarten Preises, bei Stornierung innerhalb von 60 bis 30 Tagen vor dem Anreisetermin: 75% des vereinbarten Preises, bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem Anreisetermin: 90% des vereinbarten Preises, bei Stornierung am Tag des Anreisetermins: 100% des vereinbarten Preises.
Wo diese Regeln keine Ausnahmen vorsehen, entscheidet der Unternehmer. Die Geschäftsleitung kann jederzeit Ergänzungen vornehmen und auf Geschäfte hinweisen. Jeder, der einen Vertrag in unserem Erholungspark hat, muss die allgemeinen Bestimmungen, einschließlich der RECRON-Bedingungen, kennen. Änderungen sind vorbehalten.
Auf diese Bedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.